Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) gelten für die Teilnahme am Kulinarischen Sommercamp („Veranstaltung“).
    2. Veranstalter des Kulinarischen Sommercamps im Jahr 2024 ist KOSA kocht, Sandra Kollegger, Ingeborg-Bachmann-Gasse 12, 8430 Leibnitz („Veranstalter“), Website: kulinarisches-sommercamp.at
    3. Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Veranstaltung („Teilnehmer“) können Kinder zwischen 8 und 14 Jahren sein.
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    2. Anmeldung
      1. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Veranstalters oder mittels Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse.
      2. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie per E-Mail vorliegt und der Veranstalter diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
      3. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer bzw. der Obsorgeberechtigte die vorliegenden AGB.
      4. Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt der Obsorgeberechtigte, dass er die aufrechte gesetzliche Obsorge über den Teilnehmer hat und alle geforderten Daten wahrheitsgetreu bekannt gegeben hat. Sollte es zu Änderungen der Daten kommen, ist der Obsorgeberechtigte verpflichtet, diese unverzüglich dem Veranstalter bekannt zu geben.
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      3. Zahlungsbedingungen
        1. Die Teilnahmegebühr wird gleichzeitig mit Übermittlung der Rechnung fällig.
        2. Die Teilnahme ist nur nach Bezahlung der vollständigen Teilnahmegebühr möglich.
        3. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
        4. Sollte in der schriftlichen Bestätigung ein Wartelistenplatz vergeben werden, entsteht die Zahlungspflicht erst mit der Zuteilung eines Fixplatzes.

       

      4. Rücktritt und Stornierung
        1. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich möglich (Kontaktdaten siehe Website). In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro einbehalten.
        2. Bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor der Veranstaltung, Nichtteilnahme oder Abbruch während der Veranstaltung kann keine Refundierung gewährt werden.
        3. Nach erfolgter Stornierung wird der Veranstalter den Restbetrag innerhalb von 4 Wochen ab Stornierung auf das einzahlende Konto rücküberweisen.
        4. Bei Verstößen gegen die unter Punkt 6 angeführten Verhaltensregeln ist der Veranstalter zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers berechtigt. Eine Rückvergütung des Teilnahmebeitrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.

       

      5. Aufsichtspflicht und Abholberechtigte
        1. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter des Veranstalters beginnt, sobald sich der Teilnehmer bei den Veranstaltern persönlich meldet, frühestens jedoch 10 Minuten vor offiziellem Veranstaltungsbeginn um 09:00 Uhr. Für Kinder, die eine Frühbetreuung gebucht haben, beginnt die Aufsichtspflicht frühestens um 8:30 Uhr.
        2. Teilnehmer bzw. die abholberechtigten Personen müssen sich stets am Ende der Betreuung bei einem Mitarbeiter des Veranstalters abmelden.
        3. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter des Veranstalters besteht auch außerhalb der vorgesehenen Betreuungsstätten, solange sich der Teilnehmer in der Obhut dieser befindet. Ist ein Teilnehmer jedoch in Begleitung eines Obsorgeberechtigten oder Abholberechtigten, besteht keine Aufsichtspflicht der Betreuer (z. B. bei Verweilen am Veranstaltungsgelände nach Abholung des Teilnehmers).
        4. Abholberechtigt sind grundsätzlich die Obsorgeberechtigten bzw. die von diesen bei der Anmeldung bekannt gegebenen abholberechtigten Personen.

       

      6. Verhaltensregeln
        1. Alle Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern Folge zu leisten. Insbesondere sind sämtliche Sicherheitsanweisungen zu befolgen.
        2. Die Teilnehmer dürfen die Örtlichkeiten des Sommercamps während der Betreuungszeiten nicht ohne Zustimmung des Veranstalters verlassen.
        3. Verstöße gegen die Sicherheitsmaßnahmen, Streitigkeiten und Tätlichkeiten unter den Teilnehmern oder andere gravierende Verstöße gegen die Hausordnung und Anweisungen des Veranstalters stellen einen Ausschließungsgrund dar.

       

      7. Durchführung und Änderungen
        1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen, sofern diese notwendig sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
        2. Ist der Veranstalter aus unvorhersehbaren Gründen (beispielsweise höhere Gewalt) gezwungen oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern bzw. den Obsorgeberechtigten.

       

      8. Haftung und Schadenersatz
        1. Die Teilnahme am Kulinarischen Sommercamp erfolgt auf eigene Gefahr.
        2. Der Veranstalter hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachkraft zu erwartende Sorgfalt zu erbringen.
        3. Das Programm des Veranstalters enthält zu einem Großteil gemeinsames Kochen sowie bewegungsspezifische Elemente (beispielsweise gemeinsamer Spaziergang u. ä.). Kochen und Bewegung sind naturgemäß mit konkreten Gefahren- und Risikosituationen verbunden, die auch trotz geeigneter Sicherungsmaßnahmen zu Verletzungen führen können. Die Obsorgeberechtigten akzeptieren die typischen Gefahren beim Kochen und bei der Bewegung. Der Veranstalter kann für diese typischen Gefahren keine Haftung übernehmen.
        4. Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien sind vorab schriftlich bekannt zu geben. Der Veranstalter wird in der Wahl der Zutaten entsprechend Rücksicht nehmen. Der Veranstalter setzt aber voraus, dass die Teilnehmer selbst Kenntnis über eigene Unverträglichkeiten haben und entsprechend einschätzen können, welche Lebensmittel sie nicht konsumieren dürfen und dass die Teilnehmer auch entsprechend handeln.
        5. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
        6. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche von Teilnehmern verursacht werden.
        7. Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Leistung, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht.
        8. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
        9. Eine Haftung für Personenschäden, die auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, bleibt unberührt.
        10. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände (insbesondere Wertsachen wie Mobiltelefone, Schmuck, Fahrräder, persönliche Utensilien, etc.) der Teilnehmer.

       

      9. Datenerfassung und Datenverwertung
        1. Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Obsorgeberechtigte in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
        2. Der Obsorgeberechtigte sowie der Teilnehmer können vom Veranstalter über alle bei der Anmeldung bekannt gegebenen Daten kontaktiert werden.
        3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Vertragsbedingungen erforderlich. Der Obsorgeberechtigte willigt jedoch einer etwaigen Weitergabe der Teilnehmerliste an die Stadtgemeinde Leibnitz zwecks der Erlangung einer Förderung der Veranstaltung ausdrücklich ein.
        4. Eine Löschung der bei der Anmeldung bekannt gegebenen Daten kann nach Beendigung der Veranstaltung jederzeit durch ein Mail an den Veranstalter begehrt werden.

       

      10. Foto- und Videoaufnahmen
        1. Der Teilnehmer bzw. der Obsorgeberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die vom Veranstalter zu Dokumentations- und Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden dürfen.
        2. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss der Teilnehmer bzw. der Obsorgeberechtigte den Veranstalter schriftlich darauf hinweisen.

       

      11. Schlussbestimmungen
        1. Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht.
        2. Werden Personenbezeichnungen lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.
        3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
        4. Gerichtsstand ist Leibnitz, Österreich.

       

      Stand: 01.05.2024